Gewährleistung
Gewährleistung
Nach der Pflanzung erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Zu diesem Zeitpunkt kann allerdings noch nicht festgestellt werden, ob die Pflanzung erfolgreich war, d.h. dass die Pflanzen auch anwachsen werden. Es kann nur garantiert werden, dass die richtigen Pflanzen in der richtigen Anzahl in den Boden eingebracht wurden.
Sollte eine Fertigstellungspflege vereinbart worden sein, übernimmt der Auftragnehmer die Pflege für einen bestimmten Zeitraum und gewährleistet nur dann das Anwachsen und Gedeihen der Pflanzen.
Die Leistung „Fertigstellungspflege“ muss extra vereinbart werden.
Wenn sich der Auftraggeber selbst um die Fertigstellungpflege kümmert, können wir verständlicherweise keine Gewährleistung übernehmen.
Zur Fertigstellungpflege gehört je nach Fall: Wässern, Düngen, Lockern, Säubern, Mähen, Beregnen, von Wildwuchs und Unrat befreien, Verankerungen prüfen, beschädigte Pflanzenteile entfernen.
Abnahmefähiger Zustand und Gewährleistung von Pflanzungen und Rasen / Fertigstellungspflege nach DIN 18916